Staffelstabübergabe in der Geschäftsführung

17.05.2022

Dr. Claus-M. Müller hat sich zum 1. Januar 2022 planmäßig aus der Geschäftsführung der MC-Bauchemie und somit aus dem direkten, operativen Geschäft zurückgezogen und den Staffelstab an seinen Sohn Nicolaus M. Müller und Dr. Ekkehard zur Mühlen übergeben.

Drei Generationen der Unternehmerfamilie Müller: Dr. Claus-M. Müller mit seinem Sohn Nicolaus vor den Porträts seines Vaters und Firmengründers Heinrich W. Müller (links; †2010) und seines Bruders Dr. Bertram R. Müller (†2012).
Drei Generationen der Unternehmerfamilie Müller: Dr. Claus-M. Müller mit seinem Sohn Nicolaus vor den Porträts seines Vaters und Firmengründers Heinrich W. Müller (links; †2010) und seines Bruders Dr. Bertram R. Müller (†2012).
© MC-Bauchemie 2024

Vor einem Jahr hat die Geschäftsführung der MC-Bauchemie einen Beirat für die Unternehmensgruppe gebildet, der aus den drei externen Beiratsmitgliedern Carl-Josef Husken, langjähriger Partner bei EY, Michael Marhofer, Vorstandsvorsitzender der ifm electronic Unternehmensgruppe in Essen, und Dr. Mark Spieker, Chief Financial Officer bei E.ON, sowie dem langjährigen Geschäftsführenden Gesellschafter der MC-Bauchemie Dr. Claus-M. Müller besteht. Der Beirat hat die Aufgabe, die MC-Gruppe bei ihrer lang- und mittelfristigen Geschäftspolitik sowie ihren zukünftigen Herausforderungen zu beraten und zu unterstützen.

Dr. Claus-M. Müller wechselte in den Beirat der MC-Bauchemie Gruppe

Dr. Claus-M. Müller übte in den zurückliegenden Monaten den Beiratsvorsitz sowie die Geschäftsführung in Doppelfunktion aus und hat sich zum 1. Januar 2022 planmäßig aus der Geschäftsführung sowie aus dem direkten, operativen Geschäft zurückgezogen. „Froh und beruhigt übergebe ich den Staffelstab in die Hände meines Sohnes und Herrn Dr. zur Mühlens und bin überzeugt, dass sie das Unternehmen erfolgreich weiterentwickeln werden. Ich werde mich fortan auf meine Funktion als Beiratsvorsitzender fokussieren“, sagt Dr. Claus-M. Müller. Er hat die Rolle eines aktiven Beirats übernommen und berät seither die Geschäftsführung. Dies gilt insbesondere für Sonderthemen, wie zum Beispiel anstehende Großinvestitionen und Themen aus dem Bereich Forschung & Entwicklung. Ebenfalls wird er einige Beteiligungsgesellschaften beraten.

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