Die DIN 18533 ist seit Juni 2026 in aktualisierter Fassung gültig. Sie regelt weiterhin die Abdichtung erdberührter Bauteile mit flüssigen und bahnenförmigen Abdichtungsstoffen und bleibt somit die Norm für die Bauwerksabdichtung (im Neubau1)).
Welche Abdichtung eignet sich für welchen Anwendungsfall? Die DIN 18533 klassifiziert die Wasserbeanspruchung an erdberührten Bauteilen und legt fest, welche Abdichtungssysteme zulässig sind. Seit der Neufassung 2026 gilt dabei eine überarbeitete Systematik mit neuen Begriffen und einer vollständig eigenständigen Stoffklasse: der flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtung (FPD).
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Die DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ bildet die Grundlage für Planung und Ausführung von Abdichtungen an Wand- und Bodenflächen, Wandquerschnitten, erdüberschütteten Decken sowie Sockelbereichen von Bauwerken gegen drückendes und nicht drückendes Wasser.
Die Norm gliedert sich in drei Teile:
Typische Anwendungsbereiche sind:
Kellerwände – Erdberührte Kelleraußenwände müssen dauerhaft gegen Feuchtigkeit und Wasser geschützt werden. Die erforderliche Abdichtung richtet sich nach der Wasserbeanspruchungsklasse und den örtlichen Baugrundverhältnissen.
Bodenplatten – Erdberührte Bodenplatten benötigen eine normgerechte Abdichtung, um das Eindringen von Bodenfeuchte oder Wasser zu verhindern. Die DIN 18533 definiert hierfür geeignete Abdichtungsbauarten und Materialien.
Sockelbereiche – Der Übergang zwischen erdberührtem Bauteil und aufgehender Fassade zählt zu den besonders beanspruchten Bereichen. Hier treffen Feuchtigkeit aus dem Erdreich, Spritzwasser und Witterungseinflüsse aufeinander.
Erdüberschüttete Bauwerke – Tiefgaragen, Technikräume und andere erdüberdeckte Konstruktionen fallen (teilweise) in den Geltungsbereich der Norm.
Die Auswahl der Abdichtung erfolgt nicht allein anhand des Bauteils, sondern zusätzlich auf Basis der Wasserbeanspruchungsklasse, der Rissklasse und der Raumnutzungsklasse.
Der bisherige Begriff „Wassereinwirkungsklasse“ heißt seit 2026 Wasserbeanspruchungsklasse – die Klassen selbst (W1-E bis W4-E mit Unterklassen) bleiben inhaltlich weitgehend erhalten, die Herleitung ist jedoch neu geregelt: Sie erfolgt nicht mehr über eine vereinfachte Zuordnung nach Durchlässigkeitsbeiwert des Baugrundes, sondern über zwei ausführliche Zuordnungstabellen unter direktem Bezug auf die ebenfalls neue Fassung der DIN 4095-1:2026-06.
Zentrale Planungsgröße ist der Bemessungswasserstand (BWS). Er ergibt sich aus dem Bemessungsgrundwasserstand (BGW) nach DIN 4095-1 oder dem Bemessungshochwasserstand (HHW) – maßgebend ist jeweils der höhere Wert. Liegen keine objektbezogenen Feststellungen vor, ist der BWS auf Geländeoberkante bzw. auf Höhe des höchsten anzunehmenden Hochwasserstands anzusetzen.
Die Zuordnung berücksichtigt zusätzlich den Durchlässigkeitsbeiwert k des Baugrunds, die Einbautiefe sowie den möglichen seitlichen Wasserzufluss und unterscheidet, ob eine funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 vorhanden ist. Ohne Dränung in wenig durchlässigem Boden ist grundsätzlich mit drückendem Wasser zu rechnen.
| Wasserbeanspruchungsklasse | Art der Beanspruchung | |
| W1-E | Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser | |
| W1.1-E | Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden | |
| W1.2-E | Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung | |
| W2-E | Drückendes Wasser | |
| W2.1-E | Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser ≤ 3 m Eintauchtiefe | |
| W2.2-E | Hohe Einwirkung von drückendem Wasser > 3 m Eintauchtiefe | |
| W3-E | Nichtdrückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken | |
| W4-E | Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden |
W1.1-E liegt vor, wenn die unterste Abdichtungsebene mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstandes liegt – etwa bei nicht unterkellerten Bodenplatten auf gut durchlässigem Baugrund.
W1.2-E gilt, wenn eine dauerhaft funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 ein Anstauen von Wasser verhindert; auch hier muss die Abdichtungsebene mindestens 50 cm über dem Bemessungswasserstand liegen.
W2.1-E und W2.2-E erfassen drückendes Wasser durch Stau-, Grund- oder Hochwasser. Unterschieden wird nach der Eintauchtiefe: bis 3 m gilt W2.1-E, darüber W2.2-E.
W3-E betrifft nicht befahrene erdüberschüttete Deckenflächen, auf denen Niederschlagswasser absickert. Der tiefste Punkt der Deckenfläche muss mindestens 30 cm über dem Bemessungshoch- bzw. -grundwasserstand liegen, die zulässige Anstauhöhe beträgt maximal 10 cm.
W4-E erfasst Spritz- und Sickerwasser im Sockelbereich sowie kapillar aufsteigende Feuchtigkeit in und unter Wänden. Die Sockelabdichtung reicht üblicherweise von rund 20 cm unter bis 30 cm über Geländeoberkante.
Eine der wichtigsten strukturellen Neuerungen 2026: Die früher getrennt geführten Rissklassen und Rissüberbrückungsklassen (RÜ1-E bis RÜ4-E) wurden zusammengeführt. Es existiert nur noch eine vierstufige Rissklasse (R1-E bis R4-E), die sowohl den Untergrund als auch die geforderte Überbrückungsfähigkeit der Abdichtung beschreibt:
| Rissklasse | Rissbildung / -breitenänderung | Typischer Untergrund |
| R1-E (gering) | ≤ 0,2 mm | Stahlbeton ohne rissverursachende Zwang- oder Biegeeinwirkung; Mauerwerk im Sockelbereich |
| R2-E (mäßig) | ≤ 0,5 mm | Unbewehrter Beton; Stahlbeton mit Zwang-, Zug- oder Biegeeinwirkung; erddruckbelastetes Mauerwerk |
| R3-E (hoch) | ≤ 1,0 mm, Rissversatz ≤ 0,5 mm | Fugen von Abdichtungsrücklagen; Aufstandsfugen erddruckbelasteter Wände |
| R4-E (sehr hoch) | ≤ 5,0 mm, Rissversatz ≤ 2,0 mm | z. B. bei Erschütterungen oder Erdbeben |
Die erforderliche Mindest-Rissklasse hängt dabei direkt von der Wasserbeanspruchungsklasse ab: Für W1-E und W4-E ist mindestens R1-E gefordert, für W2.1-E und W3-E mindestens R3-E, für W2.2-E mindestens R4-E.
Die Raumnutzungsklassen (RN1-E bis RN3-E) beschreiben die Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft erdseitig abgedichteter Räume und damit an die Zuverlässigkeit der Abdichtungsbauart und Nutzbarkeit der Räume.
RN1-E (geringe Anforderung): z. B. Werk-, Produktions- oder Lagerhalle, Tiefgarage, Lagerung feuchteunempfindlicher Güter
RN2-E (übliche Anforderung): z. B. Aufenthaltsräume, Keller- und Lagernutzung in Wohn- und Bürogebäuden
RN3-E (hohe Anforderung): z. B. Lagerung unersetzlicher Kulturgüter, Räume für Zentralrechner
Bitumen- und Polymerbitumenbahnen (PBB) sowie kalottengeriffelte Metallbänder werden je nach Wasserbeanspruchungsklasse einlagig (bis R3-E, im Wandbereich bis R4-E) oder mehrlagig (bis R4-E) verlegt. Sie decken die Anwendungsbereiche Wand, Sockel, Bodenplatte und erdüberschüttete Decke ab.
Kunststoff- und Elastomerbahnen (KDB) werden einlagig verlegt und sind grundsätzlich bis Rissklasse R4-E einsetzbar – ein Anwendungsbereich, der 2026 gegenüber der Vorgängerfassung erweitert wurde. Sie eignen sich für erdberührte Wände, Sockel, Bodenplatten und erdüberschüttete Decken über alle Raumnutzungsklassen.
Polymermodifizierte Bitumendickbeschichtung (PMBC) ist der etablierte Standard: mindestens zweilagig aufgetragen, überbrückt sie Risse bis R3-E und deckt die Klassen W1-E, W2.1-E, W3-E und W4-E ab.
Flexible polymermodifizierte Dickbeschichtung (FPD) ist seit 2026 erstmals als vollständig eigenständige Stoffklasse mit eigenem Normkapitel geregelt (zuvor nicht normiert). FPD wird im Spachtel-, Streich- oder Spritzverfahren mindestens zweilagig aufgetragen und deckt ebenfalls die Wasserbeanspruchungsklassen W1-E, W2.1-E, W3-E und W4-E ab.
Mineralische Dichtungsschlämme (MDS) kommt insbesondere bei Querschnittsabdichtungen sowie als nicht rissüberbrückende Lösung im Zusammenspiel mit anderen Stoffen zum Einsatz.
Flüssigkunststoffe (FLK), Asphaltmastix und Gussasphalt ergänzen das Stoffspektrum für spezielle Anwendungsbereiche wie Bodenplatten und erdüberschüttete Deckenflächen.
| Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser | drückendes Wasser | nichtdrückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken | Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden | |
| Wasserbeanspruchungsklasse | W1-E | W2.1-E | W3-E | W4-E |
| PMBC | X | X | X | X |
| Rissklasse | R3-E | R3-E | R3-E | R3-E |
| Mindesttrockenschichtdicke | 3 mm | 4 mm | 4 mm | 3 mm |
| Verstärkungseinlage | ― | ja | ja | ― |
| Schutzlage nach DIN 18533-1 | ja | ja | ja | ja |
| FPD | X | X (nur 2-komp.) | X (nur 2-komp.) | X |
| Rissklasse | R3-E | R3-E | R3-E | R3-E |
| Mindesttrockenschichtdicke | 3 mm | 4 mm | 3 mm | 2 mm |
| Verstärkungseinlage | ― | ja | ja | ― |
| Schutzlage nach DIN 18533-1 | ja | ja | ja | ja (nur unter GOK) |
| MDS | X (nur Beton-untergrund) | ― | ― | X (auf massiven Untergründen) |
| Rissklasse | R1-E | ― | ― | R1-E |
| Mindesttrockenschichtdicke | 2 mm | ― | ― | 2 mm |
| Verstärkungseinlage | nein | ― | ― | nein |
| Schutzlage nach DIN 18533-1 | ja | ― | ― | ja (nur unter GOK) |
| Rissklasse | Rissbildung/Rissbreitenänderung | typischer Abdichtungsuntergrund *1 |
| R1-E | ≤ 0,2 mm | Stahlbeton ohne rissverursachende Zwang- und Biegeeinwirkung; Mauerwerk im Sockelbereich; Untergründe für Querschnittsabdichtungen |
| R2-E | ≤ 0,5 mm | geschlossene Fugen von flächigen Bauteilen (z. B. bei Fertigteilen); unbewehrter Beton; Stahlbeton mit rissverursachender Zwang-, Zug- oder Biegeeinwirkung; erddruckbelastetes Mauerwerk; Fugen an Materialübergangen |
| R3-E | ≤ 1,0 mm – Rissversatz ≤ 0,5 mm | Fugen von Abdichtungsrücklagen; Aufstandsfugen von erddruckbelasteten Wänden |
| R4-E | ≤ 5,0 mm – Rissversatz ≤ 2,0 mm | – |
| *1 Ohne statischen Nachweis der Rissbreite. Eine andere Zuordnung ist durch einen solchen Nachweis möglich. |
Anmerkungen
1) „Die nachträgliche Abdichtung in der Bauwerkserhaltung oder der Baudenkmalpflege“ wird in der DIN 18533 im Abschnitt „Anwendungsbereiche“ ausgeschlossen. Die Sanierung/nachträgliche Abdichtung ist unter anderem geregelt in:
- WTA-Merkblätter (WTA 4-6, WTA 4-4, WTA 4-10 und WTA 8-x-Reihe)
- Merkblätter/Richtlinien der Fachverbände (z. B. vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
- DIN 18195 (alte Fassung, war gültig bis 2017, wurde zurückgezogen), wird in der Praxis bei Bestandssanierungen teils noch als anerkannte Fachregel herangezogen
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