Normenkontrollverfahren gegen „TR Instandhaltung“ eingeleitet

25.11.2021

Die MC-Bauchemie hat mit zwei weiteren Herstellern von Instandhaltungsprodukten für Stahlbeton am 14. Oktober 2021 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.

Die MC-Bauchemie hat mit zwei weiteren Herstellern von Instandhaltungsprodukten am 14. Oktober 2021 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.
Die MC-Bauchemie hat mit zwei weiteren Herstellern von Instandhaltungsprodukten am 14. Oktober 2021 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.
© Deutsche Bauchemie

Damit einher geht der Antrag, die produktbezogenen Teile der Technischen Regel (DIBt) Instandhaltung von Betonbauwerken („TR Instandhaltung“) und der DAfStb-Richtlinie – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen („Instandsetzungs-Richtlinie“) für unwirksam zu erklären. Beide Regelwerke verstoßen nach Ansicht der MC-Bauchemie sowie der übrigen Hersteller gegen die europäische Bauproduktenverordnung, da sie eine Vielzahl von rechtswidrigen nationalen Anforderungen für harmonisierte Bauprodukte enthalten. Mit den Normenkontrollanträgen können die jahrelangen Auseinandersetzungen um die technischen Regeln für Betoninstandhaltung in Deutschland jetzt gerichtlich geklärt werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hatte im Januar 2021 die „TR Instandhaltung“ veröffentlicht. Dies erfolgte gemeinsam mit der Fassung 2020/1 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), in der auf die TR Instandhaltung und die Instandsetzungs-Richtlinie verwiesen wird. Das DIBt handelte dabei im Auftrag der Bauministerkonferenz der Bundesländer (ARGEBAU).

Deutschland auf Konfrontationskurs mit der Europäischen Kommission

Mit der bauaufsichtlichen Einführung der „TR Instandhaltung“ geht Deutschland bewusst auf Konfrontationskurs mit der Europäischen Kommission. Diese hatte Deutschland während der Notifizierung mitgeteilt, dass die Regel gegen Unionsrecht verstößt und eine Anpassung gefordert. Dies geschah jedoch nicht. Begründet wird es mit der Bauwerkssicherheit, für deren Gefährdung durch Instandhaltungsprodukte es aber keinen begründeten Anlass gibt. Um diesen Konflikt abschließend zu lösen, hat die MC-Bauchemie mit zwei weiteren Herstellern die Normenkontrollklagen in Bayern und Nordrhein-Westfalen eingereicht.

 

Schon vorher hatten insgesamt dreizehn Hersteller von bauchemischen Produkten bei der Europäischen Kommission eine formale Beschwerde gegen die „TR Instandhaltung“ erhoben und die Kommission ersucht, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit dem Ziel zu eröffnen, damit Deutschland seine fortgesetzte Praxis zusätzlicher nationaler Anforderungen für harmonisierte Bauprodukte beendet.

 

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